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Castor-Transporte - ein umstrittenes Thema

März 4th, 2009 · Keine Kommentare

Von: David Lorenz

Eine unvermeidbare Begleiterscheinung im Prozess der Atomstrom-Gewinnung sind die Castor-Transporte.

Dabei werden abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung, Zwischen- oder Endlagerung in so genannten Castor-Transportbehältern auf Gleisen transportiert. Die Wiederaufarbeitungen finden in Frankreich in La Hague oder in Großbritannien in Sellafield statt. Zwischen- oder endgelagert werden radioaktive Abfälle z.B. in Gorleben oder Ahaus in Deutschland.

Regelmäßig sind die Castor-Transporte Gegenstand von Schlagzeilen, Demonstrationen und Kritik an der Erzeugung atomarer Energien in der Bundesrepublik Deutschland.

Der öffentliche Widerstand gegen die Transporte rührt hauptsächlich aus ungelösten Sicherheitsfragen. Vor allem Transporte radioaktiver Rückstande zur Endlagerung in Gorleben geben Aktivisten immer wieder Anlass für massive Proteste und Sabotageakte.

Bestätigt sehen sich die Atomkraftgegner durch verschiedene Ereignisse und Unfälle in der Vergangenheit. So kam es beispielsweise 1997 im französischen Grenzort Apach zu einer Entgleisung eines mit Brennelementen beladenen Zuges.

1998 wurde bekannt, dass Transportbehälter (keine Castor-Behälter) über Jahre hinweg die zulässige Strahlenmenge weit überschritten. Es konnte bewiesen werden, dass das damalige Umweltministerium um Angela Merkel bereits seit mehreren Jahren über die erhöhten Strahlenwerte informiert war. Erst als die Öffentlichkeit darüber Bescheid wusste, wurden die Transporte bis ins Jahr 2001 eingestellt.

Den ersten Todesfall bei einem Blockadeversuch der Castor-Transporte gab es 2004 in der Nähe von Avincourt kurz vor der deutschen Grenze. Ein 23 Jähriger wurde damals versehentlich von dem Zug erfasst und verstarb kurze Zeit später. Der Transporter fuhr zu dem Zeitpunkt ohne Luftüberwachung, da der zuständige Helikopter gerade auftanken musste.

Der letzte bekannte Zwischenfall ereignete sich im September 2005, als im Endlager Gorleben fünf Behälter aus dem Atomkraftwerk Krümmel eine erhöhte Strahlung aufwiesen. Der Zulässige Grenzwert wurde zum Teil um das Fünffache überschritten. Laut dem zuständigen Umweltministerium aus Niedersachen bestand damals jedoch keine Gefahr für Bevölkerung und Personal.

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