Von: David Lorenz
Restlaufzeit-Übertragungen von Atomkraftwerken bleiben vorerst eingeschränkt. Vorvergangene Woche lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Antrag von Betreiber Vattenfall ab, Reststrommengen des stillgelegten Atom-Meilers in Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk in Brunsbüttel zu übertragen.
Grundlage des Antrages von Vattenfall waren offene 15 Milliarden Kilowattstunden Strom, die das AKW in Mülheim-Kärlich noch produzieren durfte. Da der Meiler 1988 nach nur zwei Jahren stillgelegt werden musste, wurden die Reststrommengen auf die Kernkraftwerke in Brokdorf und Emsland überschrieben. Damals stand Brunsbüttel nicht als weiterer Empfänger von restlichen Kontingenten auf dem Plan. Das Bundesumweltministerium argumentierte jetzt mit dem hohen Alter des Meilers (1976/77) gegen eine nachträgliche Übertragungs-Kapazität.
Die Reaktionen auf das Urteil fielen in der Politik derweil unterschiedlich aus. Während Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) den Beschluss begrüßte, wurde aus Schleswig-Holstein Kritik laut. Werner Marnette (CDU), inzwischen zurückgetretener Wirtschaftsminister des Bundeslandes, bezeichnete laut einem Bericht des Hamburger Abendblattes die Entscheidung als „schweren Rückschlag für Klimaschutz und Wirtschaft“. Ein fristgerechtes Abschalten von kostengünstigen Atomkraftwerken würde zu höheren Energiepreisen führen.
Das AKW Brunsbüttel wird nach dem Gerichtsbeschluss nun, wie im Atomkonsens aus dem Jahre 2000 vereinbart, noch elf Milliarden Kilowattstunden Strom produzieren und dann vom Netz gehen. Der genaue Zeitpunkt lässt sich jedoch noch nicht bestimmen, da das Kernkraftwerk seit einem Zwischenfall im Sommer 2007 stillgelegt ist. Ein Termin für die erneute Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Die noch offene Reststrommenge würde in ca. 22 Monaten produziert werden.
Vattenfall und auch RWE, das ähnliche Pläne mit Biblis A verfolgt, machten indessen deutlich, auch weiterhin vehement für längere Laufzeiten ihrer Kernkraftwerke zu kämpfen.
Spätestens nach der Bundestagswahl im September dürfte bei einer veränderten Sitzverteilung im Parlament Bewegung in die Sache kommen.
